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Die Medien und die Nachhaltigkeitsrevolution

Artikel vom 17.12.2021

Was bedeutet das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts für den Journalismus? Ein digitaler und geschlossener Workshop der Universität Leipzig und der Schader-Stiftung brachte dies im Rahmen der Darmstädter Tage der Transformation ins Gespräch.

Informationen zur Veranstaltung

Beginn: 18.03.2022 | 12:00 Uhr

Ende: 18.03.2022 | 15:30 Uhr

Ort: online aus dem Schader-Forum | Goethestr. 2 | 64285 Darmstadt
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Das Klima-Urteil des BVerfG und die Medien

Im März 2021 hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zum Klimaschutzgesetz klargestellt, dass durch mangelnden Klimaschutz die Grundrechte nachfolgender Generationen beeinträchtigt werden und „intertemporale Freiheitssicherung“ nötig ist. Der Wert „Nachhaltigkeit“ ist damit in direkten Bezug zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung gesetzt und substanziell gestärkt worden.

Für die Politik bedeutet dies zunächst, dass das Klimaschutzgesetz nachgebessert werden muss – aber was bedeutet die Stärkung des Nachhaltigkeitsauftrags für die Medien?

Nachhaltigkeit: Ein Grundwert für journalistische Berichterstattung?

Bislang war es gesellschaftlicher Konsens, dass Journalismus essenziell für das Funktionieren der Demokratie ist (etabliert durch das Spiegel-Urteil des BVerfG von 1966) und demokratische Werte verteidigen soll. Wenn Medien allerdings für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen eintreten, werden sie bislang häufig des Aktivismus und der Parteilichkeit bezichtigt. Wird das nun anders? Wird Nachhaltigkeit neben Demokratie ein weiterer Grundwert für journalistische Berichterstattung? Sollte sich das journalistische Rollenverständnis, das mit Begriffen wie „Objektivität“, „Neutralität“, „Unparteilichkeit“ und „Ausgewogenheit“ verknüpft ist, weiterentwickeln hin zu einer Parteinahme für nachfolgende Generationen? Ist vielleicht sogar medienpolitischer Handlungsbedarf gegeben? Muss der Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten neu formuliert werden und etwa um Klimaberichterstattung sowie einen konstruktiven, lösungsorientierten Journalismus im Sinne einer sozial-ökologischen Transformation ergänzt werden? (Im Medienstaatsvertrag heißt es bislang nur, die Anstalten sollen „die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern“; Nachhaltigkeit wird bislang nur im betriebswirtschaftlichen Sinn als Teil des Auftrags öffentlich-rechtlicher Anstalten gesehen.)

Wird journalistische Berichterstattung zum Klimawandel und zum Schutz der Grundrechte künftiger Generationen damit einklagbar – etwa auch in dem Sinne, dass eine Nicht-Berichterstattung über Klima-relevante Sachverhalte sanktionierbar wird? Wie steht es dann um den privaten Print- und Online-Sektor und dessen eventuelle Sanktionierung etwa über den Pressekodex des Deutschen Presserates? Braucht der Pressekodex eine neue Ziffer „Behandlung von Nachhaltigkeits-Aspekten“ und wer legt die Kriterien fest?

Medienrecht und Medienfreiheit

Inwieweit wären solche medienrechtlichen oder ethischen Vorgaben mit der Presse- und Medienfreiheit vereinbar? Wie sollen Journalistinnen und Journalisten, deren Aufgabe auch die Abbildung von Meinungsvielfalt in der Öffentlichkeit ist, umgehen mit jenen Teilen der Bevölkerung, für die Klimaschutz kein prioritärer Wert ist und die um Freiheiten und wirtschaftliche und soziale Stabilität fürchten? Wie umgehen mit der Polemik einer „links-grün versifften Lügenpresse“ einerseits und der Geringschätzung sozialer und wirtschaftlicher Interessen andererseits? Tragen Medien, die Nachhaltigkeit zum Grundwert ihrer Berichterstattung erheben, vielleicht noch mehr zur Polarisierung der Gesellschaft bei?

Diese und andere Fragen wurden mit Expertinnen und Experten aus Journalismus, Medienrecht, Medienpolitik, Medienaufsicht und Kommunikationswissenschaft in einem 180-minütigen Workshop nach Chatham-House-Regeln im Rahmen der Darmstädter Tage der Transformation 2022 diskutiert. Die Teilnahme war sowohl vor Ort als auch per Video-Zuschaltung möglich.

Durchgeführt wurde der Workshop in Zusammenarbeit zwischen der Universität Leipzig, Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft, und der Schader-Stiftung.

Mehr zum Thema auf dem schaderblog: Ombudsleute für künftige Generationen sowie im Magazin "Menschen machen Medien (Heft 2/2022)".

Ansprechpartner der Schader-Stiftung ist:
Alexander Gemeinhardt

Ansprechpartner der Universität Leipzig ist:
Dr. Uwe Krüger

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