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Das Recht auf Nahrung als Menschenrecht

Artikel vom 27.05.2024

Das Recht auf Nahrung ist ein Menschenrecht: Jeder Mensch hat das Recht auf eine ausreichende und angemessene Ernährung, die auch als Voraussetzung für die Wahrnehmung anderer Menschenrechte fundamental ist. Interessierte aus Wissenschaft und Praxis waren zur Fachtagung zu Entwicklungen, Herausforderungen und Perspektiven rund um das Recht auf Nahrung eingeladen.

Informationen zur Veranstaltung

Beginn: 06.12.2024 | 10:00 Uhr

Ende: 06.12.2024 | 16:30 Uhr

Ort: Schader-Forum | Goethestraße 2 | 64285 Darmstadt
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Das Recht auf Nahrung

Das Recht auf Nahrung ist ein Menschenrecht: Jeder Mensch hat das Recht auf eine ausreichende und angemessene Ernährung, die auch als Voraussetzung für die Wahrnehmung anderer Menschenrechte fundamental ist.

2024 jährt sich die Verabschiedung der Freiwilligen Leitlinien der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (Food and Agriculture Organization, FAO) der Vereinten Nationen (VN) zum 20. Mal.

Dies nahmen die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN), FIAN Deutschland, der Arbeitskreis Menschenrechte der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft und die Schader-Stiftung zum Anlass im Rahmen einer gemeinsamen Tagung Entwicklungen, Herausforderungen und Perspektiven rund um das Recht auf Nahrung zu diskutieren.

Die Fachtagung

Die DGVN, FIAN, der Arbeitskreis Menschenrechte und die Schader-Stiftung diskutierten mit Wissenschaftler*innen, politisch Aktiven, NGOs und weitere Vertreter*innen der Praxis über folgende Themen:

  • Was bedeutet das Recht auf Nahrung und welche Verpflichtungen sind mit ihm verbunden?
  • Wie steht es um die Verantwortlichkeit, die Gestaltungs- und Handlungsfähigkeit verschiedener Akteur*innen und Institutionen: von den Vereinten Nationen über die Mitgliedstaaten, Unternehmen, bis hin zur Zivilgesellschaft und einzelnen Organisationen?
  • Wie wirksam sind die 2004 verabschiedeten FAO-Leitlinien?
  • In Anbetracht gegenwärtiger militärischer Konflikte müssen wir die Rolle von Hunger und Mangelernährung in Kriegssituationen kritisch reflektieren.
  • Anhand verschiedener Fallbeispiele wird gezeigt, wie Staaten mit dem Recht auf Nahrung umgehen.
  • Was lässt sich aus den politischen Entscheidungen der Nationalstaaten – sowohl innenpolitische, als auch solche zur Ausgestaltung internationaler Beziehungen, insbesondere der Handelspolitik – lernen?
  • Auch der deutsche Umgang mit dem Recht auf Nahrung im In- und Ausland ist von Interesse: Inwiefern gewährleistet die deutsche Politik das Recht auf Nahrung und Nahrungssicherheit?

Das Programm zur Tagung sowie die von den Refererierenden geteilten Folien finden sich im Download-Bereich auf dieser Seite.

Die Veranstaltung wurde hybrid durchgeführt. Eine Teilnahme war sowohl vor Ort als auch online möglich.

 

Ansprechpartnerin seitens der Schader-Stiftung: Dr. Kirsten Mensch

 

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