Dieter Grimm
Artikel vom 19.05.2016
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Grimm ist emeritierter Professor an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, Bundesverfassungsrichter a. D. und Permanent Fellow am Wissenschaftskolleg zu Berlin.
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Grimm, LL.M. (Harvard)
Dieter Grimm, geboren 1937, studierte Rechtswissenschaften und Politikwissenschaft an den Universitäten Frankfurt am Main und Freiburg im Breisgau sowie an der Freien Universität Berlin, der Pariser Sorbonne und der Harvard-Universität. 1965 erwarb er den Grad eines Master of Laws (LL.M.). 1967 legte er das Zweite Juristische Staatsexamen ab. 1971 wurde er in Frankfurt am Main promoviert und 1979 habilitiert. Während dieser Zeit war Grimm beim Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main beschäftigt.
1979 nahm Grimm einen Ruf auf eine Professur für Öffentliches Recht an der Universität Bielefeld an, wo er bis 1987 lehrte und von 1984 bis 1990 auch als Direktor des dortigen Zentrums für interdisziplinäre Forschung tätig war. Von 1987 bis 1999 war Grimm Richter des Bundesverfassungsgerichts. Seit 1999 war er ordentlicher Professor an der Humboldt-Universität zu Berlin und wurde 2005 emeritiert. Außerdem war er von Oktober 2001 bis März 2007 Rektor des Wissenschaftskollegs zu Berlin.
Er ist Gastprofessor an der Yale Law School, an der New York University Law School, an der University of Toronto und erhielt Ehrendoktorwürden der Universitäten Toronto und Göttingen.
Dieter Grimm hielt die Laudatio auf Christine Landfried anlässlich der Verleihung des Schader-Preises 2016.