Zweck und Ziele
Über die Stiftung
Die Schader-Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Darmstadt. Sie finanziert ihre Projekttätigkeit aus den Erträgen des von Alois M. Schader gestifteten Privatvermögens. Die Schader-Stiftung wurde 1988 gegründet.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Gesellschaftswissenschaften durch die Kommunikation und Kooperation zwischen den Gesellschaftswissenschaften und der Praxis sowie der Praxisorientierung in den Gesellschaftswissenschaften. Die Schader-Stiftung ist ausschließlich operativ tätig, eine Fremdförderung findet nicht statt.
Die Schader-Stiftung sieht ihre Aufgaben im
- Initiieren: Fragen stellen und Ideen auf den Weg bringen
- Kommunizieren: Akteure aus Wissenschaft und Praxis zusammenbringen
- Moderieren: Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse fördern
- Evaluieren: nach Ergebnissen fragen
- Publizieren: Ideen, Erfahrungen und Ergebnisse verbreiten
Dabei benennt die Schader-Stiftung sieben zentrale Themenfelder:
- Gemeinwohl und Verantwortung
- Demokratie und Engagement
- Nachhaltige Entwicklung
- Vielfalt und Integration
- Stadtentwicklung und Wohnen
- Kommunikation und Kultur
- Demographie und Strukturwandel
Satzung der Schader-Stiftung
Satzung der Schader-Stiftung in der Fassung vom 30. November 2013 i.d.F.v. 1. April 2022
(Auszug zum Stiftungszweck und den Zielen der Stiftung)
Präambel
In der Überzeugung, dass Politik, Wirtschaft und Kultur der kontinuierlichen Verständigung mit den Gesellschaftswissenschaften bedürfen, mit der Absicht, die Gesellschaftswissenschaften wirksam zu Gehör zu bringen und in der Hoffnung, damit einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Gemeinwesens zu leisten, gibt der Stifter Alois M. Schader der von ihm errichteten Stiftung die folgende Satzung.
§ 1 Name, Rechtsform und Sitz, Geschäftsjahr, Gründungsdatum
(1) Die Stiftung führt den Namen Schader-Stiftung.
(2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Darmstadt.
(3) Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr.
(4) Die Stiftung wurde mit Stiftungsgeschäft vom 30. November 1988 gegründet und von der Stiftungsaufsicht am 15. Dezember 1988 genehmigt.
§ 2 Stiftungszweck
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Stifter und seine Erben erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der Körperschaft.
(3) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Gesellschaftswissenschaften durch die Förderung des Dialogs der Gesellschaftswissenschaften mit der Praxis. Dabei werden unter Gesellschaftswissenschaften alle Wissenschaften verstanden, die sich mit der Weiterentwicklung des Gemeinwesens auseinandersetzen.
§ 3 Verwirklichung des Stiftungszwecks
(1) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die zweckgerichtete, gemeinnützige Nutzung des in Darmstadt auf den Grundstücken Goethestraße 1 und 2 von der Stiftung errichteten Stiftungszentrums mit Veranstaltungen, Veranstaltungsreihen, Konferenzen, Tagungen, Symposien, Workshops, Seminaren, Runden Tischen, Vorträgen, Kulturveranstaltungen diverser Art, Kunstausstellungen, Präsentationen, Lesungen, Musikdarbietungen und dergleichen.
(2) Dabei dürfen die der Stiftung verfügbaren und ausgabepflichtigen eigenen Mittel nur für Projekte verwendet werden, bei denen die zweckgerichtete Nutzung des Stiftungszentrums einen wesentlichen Anteil an den jeweiligen Projektgesamtkosten erfordert. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine andere Verwendung der eigenen Mittel erlaubt.
(3) Der Stiftungszweck wird in besonderer Weise durch den Schader-Preis (§ 4) und darüber hinaus durch weitere Ziele und Maßnahmen (§ 5) verwirklicht.
§ 4 Schader-Preis
Die Schader-Stiftung vergibt jährlich im Frühjahr den Schader-Preis an eine Persönlichkeit, der neben der Exzellenz als Gesellschaftswissenschaftler herausragende Leistungen im Förderbereich der Schader-Stiftung, dem Dialog zwischen Gesellschaftswissenschaften und Praxis, attestiert werden können. Die ausgezeichnete Persönlichkeit gehört anschließend dem Senat der Schader-Stiftung gemäß den Regelungen der Geschäftsordnung an.
§ 5 Weitere Ziele und Maßnahmen
(1) Die Verwirklichung des Stiftungszwecks lässt sich auch durch die im Folgenden aufgeführten Ziele bzw. Maßnahmen beschreiben:
a) Die Verbesserung der Kommunikation und der Kooperation zwischen den Gesellschaftswissenschaften und der Praxis durch
- die Förderung der Praxisorientierung in den Gesellschaftswissenschaften,
- die Vermittlung gesellschaftswissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis und
- die Vermittlung von Erfahrungswissen der Praxis in die Gesellschaftswissenschaften.
b) Die Suche nach Dritten, die als Kooperationspartner einen ideellen und/oder einen materiellen Beitrag zum Erreichen des Stiftungszwecks leisten wollen.
c) Die Konzeption und Organisation von zweckgerichteten Veranstaltungen im Stiftungszentrum, wobei als Veranstalter sowohl die Stiftung als auch Dritte, aber auch BGB-Gesellschaften aus Stiftung und Dritten auftreten können.
d) Neben der Vergabe des Schader-Preises gemäß § 4, die Vergabe von weiteren Förderpreisen.
e) Die Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen unter Nutzung aller verfügbaren Medien.
f) Die Beschaffung von Spenden und Zustiftungen für die Erfüllung des Stiftungszwecks.
(2) Dritte im Sinne des § 5 (1 b) und § 5 (1 c) können sein:
Einzelpersonen, öffentliche Institutionen, andere gemeinnützige Einrichtungen sowie Wirtschaftsbetriebe, die bei einer Kooperation mit der Stiftung nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen.
(3) Zuwendungen aus den Erträgnissen des Stiftungsvermögens können nur in Ausnahmefällen an andere, vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen, gegeben werden, wenn dies mit der Zweckbestimmung gemäß § 2 (3) vereinbar ist.
(Ende des Auszugs)