Das Recht auf Leben als Menschenrecht
Artikel vom 30.01.2019
Das Recht auf Leben ist eine fundamentale Norm des deutschen Grundgesetzes sowie des internationalen Menschenrechtsregimes. Ihm widmet sich im Dezember 2019 eine Fachtagung, die die Schader-Stiftung gemeinsam mit dem Arbeitskreis Menschenrechte der DVPW durchgeführt hat.
Beginn: 13.12.2019 | 11:00 Uhr
Ende: 13.12.2019 | 16:00 Uhr
Ort:
Schader-Forum | Goethestr. 2 | 64285 Darmstadt
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Menschenrecht Leben
Dabei steht das Recht auf Leben nicht allein, sondern wird im Verbund mit anderen zentralen Werten genannt so etwa körperliche Unversehrtheit, Sicherheit, individuelle Freiheit und Selbstbestimmung. Entsprechend ist das Recht auf Leben mehr als das Recht nicht getötet zu werden. Aus ihm können auch Ansprüche auf die Erhaltung eines menschenwürdigen Lebens und damit auf die Gewährleistung der dafür notwendigen Ressourcen abgeleitet werden.
Mit einem Call for Papers wurden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, politisch Aktive, NGOs und weitere Vertreterinnen und Vertreter der Praxis aufgerufen, sich für ein Input-Referat mit anschließender Diskussion zu bewerben.
Auf Basis der Eingänge zu diesem Call entstand ein vielfältiges Programm, das die Diskussion verschiedener Facetten des Menschenrechts auf Leben darstellt. Das Programm samt Anmeldeformular, sowie Präsentationen der Tagung finden sich im Downloadbereich.