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Ausschreibung: Lehrpreis Politikwissenschaft 2024

Artikel vom 05.12.2023

Zur Auszeichnung besonderer Leistungen in der politikwissenschaftlichen Lehre schreibt die Deutsche Vereinigung für Politikwissenschaft in Kooperation mit der Schader-Stiftung jährlich einen mit 1.000 EUR dotierten Preis aus. Der „Lehrpreis Politikwissenschaft“ soll auch 2024 die besondere Bedeutung der politikwissenschaftlichen Hochschullehre sichtbar machen und die Qualität der Lehre in der deutschen Politikwissenschaft stärken. Bewerbungen bis 15. April 2024.

Lehrpreis 2024

Folgende Bewerbungsbedingungen gelten für den Lehrpreis Politikwissenschaft:

1.  Die Bewerbung nimmt Bezug auf konkrete, projektartige Leistungen, die bereits abgeschlossen wurden, deren Durchführung jedoch maximal ein Jahr zurückliegt (Referenzdatum ist das Ende der Bewerbungsfrist). Nicht zugelassen sind Vorschläge, die den dauerhaften Einsatz von Personen in der Lehre würdigen. Ausgezeichnet werden soll ein Lehrprojekt, das inhaltlich und/oder methodisch innovativ ist und das sich durch eine besonders gute Didaktik und besonderes Engagement des/der Lehrenden auszeichnet. Digitale Lehrveranstaltungen können hierbei ebenso Berücksichtigung finden wie hybride oder Präsenzveranstaltungen.

2. Zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen zählen neben einem formlosen Anschreiben eine Skizze des vorgeschlagenen Projektes (max. 2 Seiten). In der Skizze ist darzulegen, welche Ziele das Projekt verfolgt, welche Erfolge es erzielt hat und inwieweit es eine besondere Leistung in der politikwissenschaftlichen Hochschullehre im deutschsprachigen Raum darstellt. Ein detaillierter Ablaufplan mit Lektüreangaben, anderen Referenzen und digitalen Fundstellen etc. kann beigelegt werden. Wenn möglich, soll eine Stellungnahme von Studierenden (z.B. der Fachschaft oder von Teilnehmenden der Lehrveranstaltung) mit Bezug auf die für den Lehrpreis nominierten Leistungen als Anlage beigefügt werden.

3. Personen aus allen Karrierestufen oder Beschäftigungsverhältnissen kommen als Preisträger*innen in Frage, sofern sie Mitglieder bzw. Schnuppermitglieder der DVPW sind. Es können auch Lehrbeauftragte ausgezeichnet werden. Eine Zuerkennung des Preises an ein Team für ein gemeinsames Lehrprojekt ist möglich.

4. Bewerber*innen müssen die Bereitschaft aufweisen, ihr Lehrprojekt im Falle der Auszeichnung einer breiteren Öffentlichkeit (bspw. auf den Homepages der DVPW und der Schader-Stiftung) zu präsentieren. 

5. Bewerbungen sollen durch Selbstvorschläge erfolgen. Nominierungen durch Dritte sind ebenfalls möglich, in diesem Fall fordert die Geschäftsstelle die Nominierten unmittelbar nach dem Ablauf der Bewerbungsfrist dazu auf, binnen vier Wochen die vollständigen Bewerbungsunterlagen einzureichen.

6. Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben; dies gilt auch für die Benennung von Kandidatinnen durch Dritte.

7. Die Bewerbung bzw. Vorschläge erfolgen schriftlich in elektronischer Form an die DVPW-Geschäftsstelle (buero(at)dvpw.de), die Einsendefrist für Bewerbungen und Vorschläge ist der 15. April 2024.

Die DVPW und die Schader-Stiftung setzen eine Jury ein, welche die Vorschläge begutachtet. Der Jury gehören ein Mitglied des amtierenden DVPW-Vorstands, zwei Vertreter*innen des Arbeitskreises Hochschullehre der DVPW sowie ein/e (nicht-stimmberechtigte/r) Vertreter*in der Schader-Stiftung an. Die Auszeichnung wird im Rahmen des 29. DVPW-Kongresses überreicht, der am 24.-27. September 2024 an der Georg-August-Universität in Göttingen stattfindet. Außerhalb der Kongressjahre erfolgt die Verleihung des Lehrpreises in der Schader-Stiftung, in der Regel im Kontext eines Workshops oder einer Tagung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der DVPW (buero(at)dvpw.de).

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