Räumliche Verteilung und Wohnsituation von Zuwanderern in Deutschland
Artikel vom 30.01.2005
Warum leben Zuwanderer da, wo sie wohnen? Von welchen Einflussfaktoren ist die Wohnortwahl von Migranten abhängig? Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem aufenthaltsrechtlichen Status und dem Wohnort? Von Susanne Worbs, Annette Sinn, Karsten Roesler und Hans-Jürgen Schmidt
1. Einführung
Die Wohnortwahl im engeren Sinne umfasst neben der Wahl eines bestimmten Stadtviertels (die meisten Zuwanderer leben in Städten) auch die Art der Unterkunft: Wohnungseigentum, Mietverhältnisse in- und außerhalb des sozialen Wohnungsbaus, Untermietverhältnisse usw.. Als Einflussfaktoren auf die Wohnortwahl kommen in Betracht: Der sozioökonomische Status, angebotsseitige Beschränkungen z.B. durch „Ausländerquoten“ im sozialen Wohnungsbau, nachfrageseitige Beschränkungen wie fehlender Zugang zu Informationen sowie subjektive Einstellungen und Präferenzen.
Bestimmte Zuwanderungsgruppen, nämlich Spätaussiedler, jüdische Zuwanderer aus dem Gebiet der ehemaligen UdSSR, Asylbewerber sowie Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge sind in der Anfangsphase ihres Aufenthalts durch Rechtsnormen an bestimmte Bundesländer und Verwaltungsbezirke gebunden. Für die übrigen Zuwanderungsgruppen dürften familiäre Bindungen und ethnische Netzwerke, die Studien- und Arbeitsmöglichkeiten sowie die Distanz zum Herkunftsland. relevante Faktoren der Wohnortwahl darstellen.
Ob und wie sich der aufenthaltsrechtliche Status oder die Migrationsart von Zuwanderern1 in Deutschland (z.B. EU-Bürger, Asylsuchende, Spätaussiedler u.a.) auf deren Wohnort und Wohnsituation auswirkt, ist nur schwer zu beantworten. In Datensammlungen und Untersuchungen zur Integration im Wohnbereich liegen häufig keine Informationen zum Merkmal „Migrationsart“ vor.
2. Zuwanderung nach Deutschland
Ende 2003 lebten rund 7,3 Millionen Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik. Das entspricht einem Ausländeranteil von 8,9%2. Diese Zahlen spiegelen das Zuwanderungsgeschehen allerdings nur unzureichend wider. Einerseits erhalten Spätaussiedler, die eine große Gruppe unter den Zuwanderern ausmachen, entweder schon bei der Einreise die deutsche Staatsbürgerschaft oder lassen sich später einbürgern. Andererseits ist etwa ein Fünftel der ausländischen Bevölkerung bereits in Deutschland geboren.
Migranten lassen sich in die folgenden Gruppierungen unterteilen, die jeweils unter verschiedenen Rechtsbedingungen behandelt werden:
- (Spät-)Aussiedler
- Jüdische Zuwanderer aus dem Gebiet der ehemaligen UdSSR
- Asylbewerber
- Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge
- Arbeitsmigranten (hierunter fallen auch IT-Fachkräfte, die seit 2000 per Green-Card Regelung nach Deutschland kommen)
- EU-Binnenmigranten
- Nachziehende Familienangehörige
- Ausländische Studierende (relevant ist hier allein die Gruppe der sog. Bildungsausländer, die ihre Hochschulberechtigung im Ausland erworben haben)
- Rückkehrende deutsche Staatsangehörige
- Illegale Zuwanderer
[Eine detaillierte Darstellung der Zuwanderungsgruppen in Deutschland findet sich im Artikel „Zuwanderungsgruppen in Deutschland“]
3. Räumliche Verteilung von Zuwanderern in Deutschland
96% der Migranten leben in den westlichen Bundesländern einschließlich Berlin, lediglich 3,6% hingegen in den fünf östlichen Bundesländern. Es gibt also hinsichtlich des Wohnorts von Zuwanderern ein großes West-Ost-Gefälle, das von einem siedlungsstrukturellen Gefälle überlagert wird. In Ost- wie in Westdeutschland gilt, dass in Ballungsräumen mit hoher Einwohnerdichte die Zuwanderungskonzentration besonders hoch ist.3 Das leitet sich historisch aus der Migration der ab den 1950er-Jahren angeworbenen ausländischen Arbeitnehmern und deren Familien ab, die sich überwiegend in den süd-westlichen Industriegebieten sowie entlang der Rhein-Ruhr-Schiene niederließen, wo sie Arbeitsstätten fanden. Dies zog weitere Migrationsprozesse in eben diese Regionen nach sich.
Entscheidend für die Analyse der räumlichen Verteilung ausländischer Bevölkerung in Deutschland ist, dass einige Zuwanderungsgruppen anfänglich einen Wohnort zugewiesen bekommen:
So werden Spätaussiedler nach ihrer Einreise zunächst gemäß einer in §8 des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz festgelegten Quote auf die Bundesländer verteilt, wobei die Möglichkeit besteht, ein bevorzugtes Bundesland zu nennen. Ähnlich sind auch jüdische Emigranten aus der ehemaligen UdSSR Restriktionen bei der Wohnortwahl unterworfen, die sich aus einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz von 1991 herleiteten. Die Wohnortbindung gilt für drei Jahre. Bei Nicht-Beachtung der Wohnortszuweisung erlischt ein eventuell vorhandener Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Asylbewerber werden ähnlich wie die beiden zuvor genannten Zuwanderungsgruppen auf die einzelnen Bundesländer verteilt, wo sie maximal drei Monate in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder bleiben und später innerhalb des Landes in Gemeinschaftsunterkünften, in einigen Ländern auch zusätzlich in Wohnungen, untergebracht werden. Für die Dauer des Asylverfahrens4 sind die Antragssteller verpflichtet, sich im Bezirk der Ausländerbehörde aufzuhalten, die für die Aufnahmeeinrichtung bzw. Gemeinschaftsunterkunft zuständig ist. Die Aufnahme von Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen verläuft in ähnlichen Bahnen wie das Verfahren der Verteilung von Asylbewerbern.
Betrachtet man die Verteilungsquoten für Spätaussiedler, jüdische Zuwanderer und Asylbewerber auf die Bundesländer, wird deutlich, dass jeweils fast die Hälfte (rund 48,5%) der zunächst zugewiesenen Zuwanderergruppen auf die drei großen Flächenstaaten Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg verteilt werden. Anders als bei der Verteilung der ausländischen Bevölkerung insgesamt gibt es jedoch kein klares West-Ost-Gefälle.
Über die Mobilitätsmuster der zugewiesenen Zuwanderergruppen nach dem Ende der raumbezogenen Bindungsfristen liegen keine systematischen und belegbaren Erkenntnisse vor. Allerdings gibt es Hinweise auf Abwanderungsprozesse aus Ostdeutschland: Von ostdeutschen Ausländerbeauftragten und Vertretern von Migrantenorganisationen wurde in einem Memorandum festgestellt: Der überwiegende Teil der dortigen Zuwanderer, nämlich die oben genannten Gruppen, „kommt nicht freiwillig in die neuen Bundesländer und verlässt sie wieder, sobald sein Aufenthaltsstatus dies zulässt.“ (Redaktionsgruppe Memorandum, 2003, S. 4).
Als mögliche Einflussfaktoren für die Wahl des Wohnsitzes für jene Zuwanderergruppen, die keiner rechtlichen Beschränkung bei der Wohnortwahl unterliegen, gelten familiäre und ethnische Netzwerke sowie die Arbeits- und Studienmöglichkeiten. Das Zusammenspiel dieser Faktoren zeigt die erwähnte Migration von „Gastarbeitern“ ab den 1950er-Jahren, die sich vor allem in den Schwerpunkten des produzierenden Gewerbes in Mittel- und Süddeutschland niederließen, wo durch den Nachzug von Ehegatten und Familienangehörigen eine überdurchschnittliche Konzentration ausländischer Bevölkerung entstand, die auch noch heute gut zu erkennen ist.
Über die räumliche Verteilung der gegenwärtigen, temporären Arbeitsmigranten (Saison-, Werkvertrags- und Gastarbeitnehmer) in Deutschland liegen dagegen kaum Erkenntnisse vor. Nach dem Ergebnis einer Repräsentativumfrage unter polnischen Saisonarbeitern arbeitet nur jeder Fünfte das erste Mal in Deutschland. Viele von ihnen sind Jahr für Jahr bei demselben Arbeitgeber beschäftigt, so dass von wiederkehrenden Mobilitätsmustern in bestimmten Regionen – insbesondere solche mit landwirtschaftlicher und touristischer Prägung – ausgegangen werden kann.
Die räumliche Verteilung der aus dem Ausland eingereisten IT-Fachkräfte weist nach Daten der Bundesagentur für Arbeit ein deutliches West-Ost- und Süd-Nord-Gefälle auf. Über 80% der Green Cards wurden für die vier großen westlichen Bundesländer Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern ausgestellt.
Schließlich ist noch die Gruppe der ausländischen Studierenden, besonders der Bildungsausländer, zu betrachten. Im Wintersemester 2002/03 waren sie am stärksten vertreten an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen (24% aller Bildungsausländer), Baden-Württemberg (15%), Bayern (12%) und Hessen (9%).5 Dieses Bild ist wohl auf die in diesen Ländern vergleichsweise hohe Hochschuldichte zurückzuführen.
Zuwanderer aus EU-Staaten sind als Teilmenge in einigen in diesem Abschnitt behandelten Gruppen enthalten. Auch sie konzentrieren sich sehr stark auf die schon mehrfach genannten Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen, wo Ende 2003 75% aller EU-Ausländer lebten.6
4. Zuwanderer auf dem Deutschen Arbeitsmarkt
Die Mehrzahl der Zuwanderer wohnt in großstädtischen Ballungsgebieten und innerhalb der Städte konzentrieren sie sich besonders auf wenige Stadtteile, oftmals Altbaugebiete, ehemalige Vorortkerne und Arbeiterquartiere sowie Sozialwohnungen (Bremer, 2000, S. 160).
Der Wohnungsmarkt in Deutschland steht Zuwanderern prinzipiell, sofern sie nicht an bestimmte Formen der Gemeinschaftsunterbringung gebunden sind (z.B. Asylbewerber), offen. In bestimmten Gebieten des sozialen Wohnungsbaus7 gibt es allerdings sog. „Ausländerquoten“, die kontrovers diskutiert werden. Befürworter argumentieren, es sei eine Vorbeugungsmaßnahme gegen Segregation, Gegner führen ausländische Familien an, die bei dringlichen Unterkunftsproblemen keine Sozialwohnung zugewiesen bekommen. Die allgemeine Wohnungs- und Stadtpolitik in Deutschland ist desegregativ ausgerichtet. Zwar sind die Mittel für den öffentlichen sozialen Wohnungsbau, die politisch regulierte Methode dafür, stark gesunken (1950 lag der öffentliche Anteil bei 85,9%, 2000 waren es nur noch 10,4%8), doch als Erfolg kann angesehen werden, dass die ethnische Segregation in Deutschland im Vergleich relativ gering ist.9 Die ausländische Bevölkerung verdichtet sich oft in wenigen Stadtteilen, diese jedoch sind zumeist multiethnisch geprägt. Experten erwarten jedoch in den kommenden Jahren mit einer Problemlagenverschärfung, besonders in den „Restbeständen“ des sozialen Wohnungsbaus, wo sich ethnische und soziale Segregation miteinander vermischen.
Das Zuwanderungsgeschehen war nach 1960 wesentlich von den angeworbenen „Gastarbeitern“ geprägt, deren Aufenthalt als nur vorübergehend eingestuft wurde. Sie waren zunächst in behelfsmäßigen Sammelunterkünften untergebracht, die sie erst nach Verfestigung ihres Aufenthalts und wegen Familienzusammenführungen verließen. Es zeichnete sich eine Kluft zwischen ausländischer und heimischer Bevölkerung in der Entwicklung der Wohnverhältnisseab, die vom Statistischen Bundesamt so beschrieben wurde:
„Ausländische Haushalte sind häufiger Mieter als deutsche, leben – anders als die Deutsche – zum weitaus überwiegenden Teil in größeren Gebäuden mit mindestens 3 Wohneinheiten, sind durchschnittlich später eingezogen, haben kleinere Wohnungen, zahlen dafür mehr Bruttokaltmiete je Quadratmeter und müssen einen größeren Anteil ihres Einkommens für das Wohnen ausgeben“ (Statistisches Bundesamt, 2001, S. 55)
Ob Zuwanderer im eigenen Heim, in einer Mietwohnung, zur Untermiete oder in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, ist ein Indikator der Wohnsicherheit und damit der strukturellen Integration. Nach Daten des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2002 waren 15% der befragten ausländischen Haushalte Eigentümer, knapp 80% Hauptmieter und rund 6% lebten in Untermietverhältnissen oder in Wohnheimen10. Im Vergleich dazu die Zahlen der deutschen Bevölkerung: 43% Wohneigentümer, 54% Hauptmieter und knapp 3% Untermieter oder Wohnheimbewohner. Bei beiden Gruppen steigt der Anteil der Eigentümer tendenziell, bei den Ausländern jedoch überproportional (zwischen 1993 und 2002 +64% gegenüber +20% bei den Deutschen; Statistisches Bundesamt, 2004, S. 21).
Eine empirische Studie zur Wohneigentumsbildung türkischer Migranten, der größten Zuwanderungsgruppe in Deutschland, in Köln (Firat/Laux, 2003) zeigt, dass sich die Motive des Eigentumserwerbs nicht von denen der deutschen Bevölkerung unterscheiden: Im Vordergrund stehen Vermögensaufbau, Alterssicherung und eine Steigerung der Wohn- und Lebensqualität.11 Die Bleibeabsicht in Deutschland stellt neben der beruflichen Etablierung eine wichtige Voraussetzung der Wohnungseigentumsbildung dar. Allerdings zeigt die empirische Studie auch, dass die Standorte der untersuchten Eigenheime bzw. Eigentumswohnungen weitestgehend den bestehenden Segregationsmustern in Köln folgen und diese somit verfestigen.
Zur Integration auch in Bezug auf die Wohnsituation wurden im vergangenen Jahrzehnt viele Studien durchgeführt. So zeigt z.B. eine Studie von Dietz/Hilkes (1994), dass fast die Hälfte der befragten Spätaussiedler mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als zehn Jahren in Deutschland Wohneigentum besaßen. Diese verhältnismäßig erfolgreiche Integration erklärt sich durch zeitweise vielfältige Vergünstigungen für diese Zuwanderungsgruppe (z.B. zinslose Kredite) sowie durch enge familiäre Bindungen.
Abweichend davon stellt sich die Situation bei der Gruppe der jüdischen Emigranten dar, bei denen trotz hohen Ausbildungsniveaus (rund 80% verfügen über einen akademischen Abschluss) die Arbeitslosigkeit bei etwa 70% liegt (Schätzungen der Zentralen Wohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V.). Da jüdische Emigranten außerdem weder staatliche Vergünstigungen erhalten haben noch ihre Familienstrukturen mit denen der Spätaussieder vergleichbar sind, bleiben Eigenheime bei dieser Zuwanderungsgruppe tendenziell die Ausnahme, Sozialwohnungen eher die Regel.
Die Gruppe der temporären Arbeitsmigranten weist bei einem geringen Mieteranteil erwartungsgemäß den höchsten Anteil an Bewohnern von Gemeinschaftsunterkünften auf. Eetwa ein Drittel sind Mieter, zwei Drittel sind Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften. Wohneigentum kommt in dieser Gruppe nicht vor.
Für illegale Zuwanderer ist das Wohnen wie in alle anderen Lebensbereichen auch, durch ihr fehlendes Aufenthaltsrecht und die sich daraus ergebenden Zwänge und Restriktionen gekennzeichnet. Aus städtischen Fallstudien in Leipzig und München können nach Alt (1999) und Anderson (2003) folgende Aussagen zur Wohnsituation von illegalen Migranten getroffen werden: Ihre Wohnverhältnisse sind behelfsmäßig, beengt, werden oft gewechselt und sind von der ständigen Angst entdeckt zu werden geprägt. Illegale Migranten sind so anfällig für Ausbeutung und Erpressung durch Vermieter, Nachbarn und kriminelle Gruppen.
5. Fazit
Dies bedeutet im Resultat, dass zwar zunächst ein erheblicher Einfluss des aufenthaltsrechtlichen Status auf die Wohnstandorte von Zuwanderern in Deutschland existiert. Dieser Einfluss schwindet jedoch mit dem Ende der raumbezogenen Bindungsfristen für die zugewiesenen Gruppen. Für alle Zuwanderungsgruppen gibt es generell ähnliche Kriterien für die Wohnortwahl, was zu einer Verfestigung der beschriebenen Siedungsstruktur führt.
Es besteht ein Zusammenhang zwischen der Position von Zuwanderern auf den lokalen Wohnungsmärkten und dem aufenthaltsrechtlichen Status, oder konkreter von Nachhaltigkeit und Zweck der Migration. So weisen alle Indikatoren auf einen zunehmenden Anteil von Wohneigentümern unter ehemals angeworbenen ausländischen Arbeitnehmern und Spätaussiedlern hin. Das andere Ende des Spektrums bilden Gruppen mit temporären (Studierende, aktuellen Formen der Arbeitsmigration) oder fehlendem Aufenthaltsstatus, bei denen Gemeinschaftsunterkünfte dominieren und die Wohnverhältnisse z.T. defizitär sind, wie weitverbreitet unter illegalen Migranten.
Für Bemühungen zur Verbesserung der Wohnsituation von Zuwanderern erscheint somit der aufenthaltsrechtlichen Status ein eher weniger geeigneter Ansatzpunkt zu sein, da es auch weiterhin verschiedene Arten der Zuwanderung geben wird.
Vielmehr sind die Verbesserung der sozioökonomischen Position von Migranten, die gezielte Förderung benachteiligter Stadtteile und die Bekämpfung von Diskriminierung als die zentralen „Hebel“ einer verbesserten Integration in Wohnbereich anzusehen.
Bislang gibt ist der Wissens- und Erfahrungsschatz, der bei Beratungsstellen für Zuwanderer, Mietvereinen, Kommunalverwaltungen und ähnlichen Stellen „schlummert“, noch nicht systematisch erschlossen worden. Wie auch in anderen Integrationsbereichen mangelt es hinsichtlich Fragen der Wohnortwahl und Wohnsituation an einem systematischen „Monitoring“ der Zuwandererbevölkerung in Deutschland anhand einheitlich definierter Indikatoren. So ergibt sich unmittelbar aus dieser Darstellung die Frage, welche Mobilitätsmuster die zunächst einem Wohnort zugewiesenen Migrantengruppen nach Ende der jeweiligen Bindungsfristen an den Tag legen.
Die Autoren:
Susanne Worbs; geb. 1973, Studium der Soziologie; von 1998 bis 2003 Mitarbeiterin am europäischen forum für migrationsstudien (efms) in Bamberg; seit April 2004 wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg (Forschungsgruppe); Arbeitsschwerpunkte Integration von Migranten, Einbürgerung, Islam.
Annette Sinn; geb. 1976, Studium der Geographie; Tätigkeit in einem Stadtplanungsamt; seit Mai 2003 wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg (Forschungsgruppe); Projekte und Ausarbeitungen zum Thema „Wohnsituation von Migranten“ und „Integrationsförderung in Deutschland“.
Dr. Karsten Roesler; geb. 1969; Studium der Politikwissenschaften, Slavistik und Neueren Geschichte in Münster uns St. Petersburg; Leiter der Forschungssektion „Migration und Miderheiten“ der Arbeitstelle für Interdisziplinäre Deutschland- und Europaforschung (AIDE) an der Universität Münster; Altstipendiat der Friedrich-Naumann-Stiftung; seit September 2003 Referent in der Abteilung Integration des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg; Forschungsschwerpunkte: Ost-West Migration, Minderheitenprobleme und Integrationsfragen.
Hans-Jürgen Schmidt; geb. 1970; Studium der Biologie; Studium zum Diplom-Verwaltungswirt (FH); seit April 2003 tätig im Statistik-Referat des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg; Auswertung und Analyse von nationalen Migrations- und Integrationsstatistiken.
6. Literaturverzeichnis
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1 Die Begriffe „Zuwanderer“ und „Migrant“ werden im Folgenden synonym verwendet und beziehen sich auf Personen beider Geschlechter
2 Sofern keine Quelle angegeben ist, stammen alle statistischen Angaben vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das seinerseits auf eigene Geschäftsstatistiken sowie externe Quellen zurückgreift. Zwecks besserer Lesbarkeit wurden die Zahlen in diesem Artikel gerundet.
3 Quelle: Statistisches Bundesamt, nach Daten des Ausländerzentralregisters
4 Die Dauer des Asylverfahrens betrug bei Asylbewerbern, deren Antrag in 2003 in letzter Instanz abgeschlossen wurde, durchschnittlich 23,7 Monate (Bundesamt, 2004, S. 48)
5 Quelle dieser Zahlen ist die Website www.wissenschaft-weltoffen.de (abgerufen am 21.07.2004), die wiederum auf das Statistische Bundesamt und das Hochschul-Informationssystem (HIS) verweist./typo3/
6 Quelle dieser Zahlen sind eigene Berechnungen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes
7 Wohnberechtigt in Sozialmietwohnungen sind nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) grundsätzlich einkommensschwächere Deutsche (einschließlich Spätaussiedlern), EU-Ausländer sowie andere Ausländer, die sich berechtigt in Bundesgebiet aufhalten und deren Aufenthalt voraussichtlich noch mindestens ein Jahr andauern wird.
8 Quelle dieser Zahlen ist das Statistische Bundesamt, 2002 S. 146
9 Vgl. hierzu auch Friedrichs (2000, S. 191)
10 Zu Bewohnern von Wohnheimen bzw. Gemeinschaftsunterkünften zählen auch ältere Migranten in Pflegeeinrichtungen. In einer Expertise für den 2. Altenbericht der Bundesregierung heißt es hierzu, dass keine repräsentativen Zahlen vorliegen, dass aber von einer Unterrepräsentation der älteren Ausländer in Altenheimen auszugehen ist (Dietzel-Papakyriakou/Olbermann, 1998, S. 27). Bei den älteren Migranten ist auch zu beachten, dass sei Wohneigentum vielfach noch in den Herkunftsländern erworben haben (ebd., S. 48).
/typo3/11 Mit Friedrichs (2000, S. 186) kann man in diesem verhalten auch einen Beleg für den Zusammenhang von sozialem Aufstieg und räumlicher Dispersion sehen, wie er auch schon in anderen Studien über Einwanderer gefunden wurde.