Wohnformen im Alter - Ein Überblick
Artikel vom 30.06.2006
Wohnen im Alter - da denken die meisten an ein Pflegeheim, vielleicht auch an Betreutes Wohnen oder eine Alten-WG. Dabei lebten im Jahr 2000 nur vier Prozent der über 65-Jährigen in einem Heim und schätzungsweise zwei Prozent im Betreuten Wohnen. Die häufigste Wohnform im Alter spielt im Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit - und leider auch in der Fachwelt - nur eine untergeordnete Rolle: Das Wohnen in einer ganz normalen Wohnung. Von Renate Narten
Zwischen jungen Alten und Hochaltrigen unterscheiden
Wie stellt sich die Lebenswirklichkeit des Wohnens im Alter empirisch dar? Zunächst gilt es, die Lebensphase des „Alters“ genauer zu betrachten. Die Lebenserwartung ist in den letzten 100 Jahren stetig angestiegen und wird wahrscheinlich weiter steigen. Der Grund ist vor allem die verbesserte medizinische Versorgung, die es vielen Menschen ermöglicht, bis in ein sehr hohes Alter hinein relativ gesund und aktiv zu bleiben. Die Lebenssituation von 70-Jährigen stellt sich heute weitaus positiver dar als vor 50 Jahren. Viele Menschen zwischen 70 und 80 Jahren sind noch vielfältig aktiv und fühlen sich nicht alt. Auch die offizielle Pflegestatistik belegt, dass erst jenseits des 80. Lebensjahres Gebrechlichkeit im Alter zu einem häufig auftretenden Phänomen wird. Aus diesem Grund unterscheidet die Alternsforschung mittlerweile zwei Gruppen alter Menschen: die so genannten „jungen Alten“ und die „alten Alten“ oder Hochbetagten.
Struktur der Altenhaushalte
Ein Blick auf die Struktur der Altenhaushalte zeigt, dass ältere Menschen in Deutschland im Wesentlichen in zwei Haushaltstypen leben: In Partnerhaushalten und in Ein-Personen-Haushalten. Während von den „jungen Alten“ noch fast zwei Drittel, nämlich 63 Prozent, mit ihrem Partner zusammenleben, sind dies bei den Hochaltrigen nur noch knapp ein Viertel. In nahezu der Hälfte aller Haushalte von Hochaltrigen leben alleinstehende Frauen. Der Anteil der alleinstehenden Männer verändert sich dagegen mit zunehmendem Alter kaum. Vor allem alleinstehende Frauen sind es, die sich im höheren Alter nach einer neuen Wohnform umsehen müssen, wenn sie nach dem Tod ihres Mannes allein zurückbleiben. Der größte Teil dieser Frauen bleibt weiterhin selbständig in der eigenen Wohnung. Ein nicht geringer Teil von immerhin zehn Prozent lebt aber in einem Heim, und sieben Prozent wohnen bei ihren Kindern.
Siehe auch Tabelle 1: Wohnformen älterer Menschen (65 Jahre und älter) in Deutschland und Tabelle 2: Struktur der Altenhaushalte im Jahr 2000 in der Bildergalerie.
Mit steigendem Alter nimmt der Anteil der Heimbewohner unter den älteren Menschen zu. Während von den 80- bis 84-Jährigen „nur“ acht Prozent im Heim leben, sind es bei den 85- bis 89-Jährigen schon 18 Prozent, bei den 90 Jahre und älteren 34 Prozent. Diese Zahlen zeigen aber umgekehrt auch, dass selbst von den über 90-Jährigen immer noch zwei Drittel in ganz normalen Wohnungen leben. (Eigene Berechnungen auf Grundlage des Dritten Altenberichts der Bundesregierung, S. 219, 220)
Für die „jungen Alten“ im Alter von 65 - 80 Jahren, die noch größtenteils in Partnerhaushalten leben, kommen neben der vorhandenen Wohnung vor allem solche Wohnformen in Frage, die ihnen ein aktives Leben in einer interessanten Umgebung bieten können. Wer es sich leisten kann und noch mobil ist, zieht vielleicht in südliche Gefilde. Wer nach einer Kombination aus Anregung, Geselligkeit und Sicherheit sucht, interessiert sich womöglich für ein gemeinschaftliches Wohnprojekt. Die meisten aber bleiben ganz einfach dort, wo sie sind und verschieben die Entscheidung über eine angemessene Wohnform für das Alter so weit es geht in die Zukunft.
Erst wenn die gesundheitlichen Risiken zunehmen oder das Alleinleben gravierende Probleme bereitet, wird ein Wechsel in eine andere Wohnform in Erwägung gezogen. In dieser Situation wird zumeist das Betreute Wohnen gewählt, das deshalb als typische Wohnalternative für Menschen mit beginnenden Einschränkungen angesehen werden kann. Das durchschnittliche Einzugsalter liegt daher auch beim Übergang von der Gruppe der „jungen Alten“ zur Gruppe der „alten Alten“, nämlich bei 78 Jahren.
Traditionelle Altenwohnungen
Gemeinschaftliches Wohnen und Betreutes Wohnen zählen zu den so genannten „neuen Wohnformen“, die erst in der Mitte der 80er Jahre entstanden sind. In den 60er und 70er Jahren gab es als Alternative zum Normalen Wohnen neben dem Heim lediglich die so genannte „Altenwohnung“, die zumeist als öffentlich geförderte Wohnung speziell für die Zielgruppe der Über-60-Jährigen angeboten wurde. Diese Wohnungen wurden in so großer Zahl gebaut, dass sie heute noch in statistisch relevantem Ausmaß auf dem Markt sind, obwohl sie als Wohnform im Alter gar nicht mehr diskutiert werden.
Mit dem Bau spezieller Altenwohnungen verfolgte man damals das Ziel, älteren Menschen einen angenehmen Lebensabend zu verschaffen, der sie so weit wie möglich von Hausarbeit entlastete. Die Wohnungen sollten deshalb klein und pflegeleicht sein und über eine hohen technischen Komfort verfügen. Zentralheizung und Badezimmer waren in den 60er und 70er Jahren noch keine Selbstverständlichkeit. Viele ältere Menschen zogen deshalb in eine Altenwohnung, um in den Genuss dieses technischen Komforts zu kommen.
Da die Zielgruppe für diese Wohnform „junge Alte“ waren, denen zwar viele Alltagshandlungen schon beschwerlich wurden, die aber noch mobil genug waren, ihr tägliches Leben weitgehend selbständig bewältigen zu können, war eine barrierefreie Gestaltung der Wohnungen und Gebäude nicht vorgesehen. Bei starker Gehbehinderung oder möglicher Benutzung eines Rollstuhls sollte selbstverständlich ein Wechsel in ein Heim erfolgen.
Heute verfügen fast alle normalen Wohnungen über Zentralheizung und Badezimmer, und es gibt in dieser Hinsicht keinen Grund mehr, in eine Altenwohnung umzuziehen. Stattdessen werden andere Anforderungen an eine altengerechte Wohnung gestellt. Sie soll von Zuschnitt und Ausstattung her geeignet sein, auch bei Gehbehinderung und Pflegebedürftigkeit eine weitgehend selbständige Lebensführung zu ermöglichen. Dies erfordert größere Wohnungen und andere technische Ausstattungen als sie in den vorhandenen Altenwohnungen anzutreffen sind. Hinzu kommt, dass von einer Altenwohnanlage neben einer barrierefreien Wohnung heute auch das Angebot zusätzlicher Dienstleistungen erwartet wird.
Dort, wo eine technische Nachrüstung möglich ist, werden die traditionellen Altenwohnungen deshalb immer häufiger zu Betreuten Wohnanlagen umfunktioniert. In anderen Fällen werden die Wohnungen bei langsam sinkender Nachfrage aus dem Kreis der älteren Menschen auch an jüngere Singles, zum Beispiel Studenten, vermietet. Langfristig werden die traditionellen Altenwohnungen aufgrund einer veränderten Angebotspalette wahrscheinlich ganz vom Markt verschwinden.
Betreutes Wohnen
Das Betreute Wohnen kann als Weiterentwicklung des Konzepts der Altenwohnung angesehen werden. Man wollte die dort gegebene Selbständigkeit der Lebensführung in einer eigenen Wohnung mit der einer heimähnlichen Versorgungssicherheit kombinieren. Hilfe und Pflege sollten jederzeit verfügbar sein, aber nur dann abgerufen und bezahlt werden, wenn sie tatsächlich benötigt würden. Auf diese Weise sollten die Selbsthilfekräfte der älteren Generation gestärkt und eine Überversorgung vermieden werden.
Diese Kombination von Selbständigkeit und Sicherheit ist für viele ältere Menschen sehr attraktiv und das Interesse an dieser Wohnform ist deshalb groß. Allerdings lässt die Praxis der vergangenen zwanzig Jahre einen grundlegenden Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit des Betreuten Wohnens erkennen. Auf einen einfachen Nenner gebracht besteht dieser Widerspruch darin, dass die Bewohner eine umfassende Betreuung erwarten, aber wenig dafür bezahlen wollen. Die Rund-um-die-Uhr-Sicherheit, die sie auf der einen Seite haben möchten, ist mit hohen Vorhaltekosten verbunden, die sie auf der anderen Seite nicht zahlen wollen, so lange sie selbst noch keine Leistungen in Anspruch nehmen. Hinzu kommt, dass die bisherige Rechtssprechung Anlagen mit hohen Vorhaltekosten tendenziell den Status des Heims verleiht, was den Interessen sowohl der Bewohner als auch der Betreiber solcher Anlagen zuwiderläuft.
Aus diesem Grund lässt sich beim Betreuten Wohnen eine Entwicklung in zwei unterschiedliche Richtungen beobachten. Auf der einen Seite finden wir Anlagen, in denen der Sicherheitsaspekt im Vordergrund steht. Dabei handelt es sich um heimverbundenen Anlagen oder solche mit eigenen Pflegeeinrichtungen, die teilweise dem Heimgesetz (1) unterliegen. Auf der anderen Seite entwickelt sich ein Segment an eingestreuten Wohnanlagen, bei dem das normale Wohnen im Vordergrund steht und nur für eine begrenzte Zeit am Tag oder in der Woche eine Fachkraft zur Vermittlung von Hilfen in der Anlage anwesend ist. Zwischen diesen beiden Polen existiert ein breites Spektrum an unterschiedlichen Angeboten mit sehr unterschiedlichen Preis-Leistungsverhältnissen, das es den Interessenten für ein Betreutes Wohnen schwer macht, sich am Markt zu orientieren.
Gemeinschaftliche Wohnformen
Eine Ausdifferenzierung der Angebote findet sich auch in anderen Wohnformen für ältere Menschen. Das gemeinschaftliche Wohnen kann heute nur noch als Überbegriff für eine Vielzahl unterschiedlicher Wohnkonzepte betrachtet werden. Dabei ist zunächst zu unterscheiden zwischen selbstorganisiertem gemeinschaftlichen Wohnen und ambulant betreuten Wohngruppen. Selbstorganisierte Wohnprojekte sind eine Wohnform der „jungen Alten“, ambulant betreutes Gemeinschaftswohnen dagegen ist eher den „alten Alten“ zuzuordnen.
Die Interessenten für selbstorganisierte gemeinschaftliche Wohnprojekte sind vor allem solche Menschen, die ihr Leben im Alter aktiv gestalten möchten. Sie möchten sich einen Traum vom Wohnen erfüllen, der dem relativ fremdbestimmten Leben im Heim oder in einer Betreuten Wohnanlage die selbstbestimmte gemeinschaftliche Freizeitgestaltung und die selbstorganisierte Hilfe entgegensetzt. Der hohe Anspruch an Selbstbestimmtheit und Selbstverwirklichung in diesen Projekten hat zur Folge, dass die Interessenten für diese Wohnform eine relativ lange Zeit benötigen, bis sie sich zu einer Gruppe mit gemeinsamen Vorstellungen vom zukünftigen Leben zusammengerauft und eine geeignete Behausung gefunden haben.
Anders verhält es sich bei den ambulant betreuten Wohngruppen. Diese Wohnform richtet sich an Menschen mit erhöhtem Hilfe- und Pflegebedarf, die das Zusammenleben mit anderen als Chance sehen, nicht in ein Heim überwechseln zu müssen und eine weitgehend selbständige Lebensführung erhalten zu können.
Drei Zielgruppen kommen für diese Wohnform besonders in Betracht:
- Menschen mit psychischen Problemen, für die das Alleinwohnen problematisch ist,
- Menschen mit Demenz, die ihren Haushalt nicht mehr selbständig bewältigen können,
- Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, die durch die gegenseitige Unterstützung in gemeinschaftlichen Wohnformen ihre Selbständigkeit länger aufrechterhalten können.
Der Vorteil der ambulant betreuten Wohngruppen liegt darin, dass sie durch Zusammenlegung normaler Wohnungen in den vorhandenen Wohnquartieren realisiert werden können. Damit kann hilfe- und pflegebedürftigen Menschen, die nicht mehr allein in ihren Wohnungen leben können, ermöglicht werden, zumindest innerhalb ihres Wohnquartiers zu verbleiben und ihre vorhandenen sozialen Kontakte länger aufrecht zu erhalten.
Pflegeheim
Das Wohnen im Heim ist traditionellerweise mit der Aufgabe von Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit verbunden. Der Tagesablauf eines Heims orientiert sich stärker an einem reibungslosen Ablauf des Pflege- und Versorgungsbetriebes als an den Lebensgewohnheiten seiner Bewohner. Diese Strukturprinzipien des Heimbetriebs sind für Bewohner wie Pflegekräfte in gleichem Maße unbefriedigend. Die älteren Menschen befürchten zu Recht einen Verlust an Lebensqualität. Die Pflegekräfte leiden darunter, dass sie viele Bedürfnisse der Heimbewohner, die über die reinen Pflegeleistungen hinausgehen, in dieser Organisationsstruktur nicht befriedigen können.
Die Entstehung von Pflege-Wohngruppen im ambulanten Bereich blieb daher nicht ohne Wirkung auf die Heime. Es wurde deutlich, dass es andere Formen der Versorgung von Pflegebedürftigen gibt, die eine individuelle Lebensführung und Selbstbestimmtheit stärker bewahren und die darüber hinaus auch die Selbständigkeit der betroffenen Menschen länger erhalten können. Eine individualisierte Form der Betreuung, die nicht mehr den optimalen Ablauf der Pflegeroutinen, sondern die Organisation des Alltagslebens der Bewohner in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stellt, bietet auch dem Pflegepersonal befriedigendere Arbeitsbedingungen und -ergebnisse.
Aus diesem Grund hat das Kuratorium Deutsche Altershilfe Mitte der 90er Jahre begonnen, die Übertragung des Prinzips der ambulant betreuten Wohngruppen auf die Heime zu forcieren. Zusammen mit verschiedenen Heimträgern wurden Pilotprojekte nach dem so genannten „Hausgemeinschafts-Konzept“ entwickelt und die darin gewonnenen Erfahrungen in zahlreichen Veröffentlichungen verbreitet. (vgl. z.B. H.-P. Winter, R. Gennrich, P. Haß: Hausgemeinschaften, Reihe Architektur und Gerontologie, Bd. 2, Köln 1999; H.-P. Winter, R. Gennrich, P. Haß: Hausgemeinschaften, BMG-Modellprojekte Bd 8, Köln 2000). So entstehen zwar auch heute noch Heime nach traditionellem Muster, doch bei den neu errichteten stationären Einrichtungen dürfte das Konzept der Hausgemeinschaften mittlerweile überwiegen.
Schlussbemerkung
Die Grenzen zwischen den verschiedenen Wohnformen werden immer fließender. Elemente der pflegerischen Betreuung, die früher dem Heim vorbehalten waren, wandern in das normale Wohnumfeld. Umgekehrt nähern sich die Betreuungskonzepte in den stationären Einrichtungen immer mehr an einen normalen Wohnalltag an. Betreutes Wohnen, gemeinschaftliches Wohnen und normales Wohnen lassen sich heute in ein- und derselben Baustruktur realisieren. Selbst kleine Pflegeeinrichtungen sind durch Umnutzung und Zusammenlegung normaler Wohnungen zu verwirklichen. Dies alles trägt zu einer Normalisierung des Wohnens im Alter bei und entspricht damit dem Wunsch der älteren Menschen, so lange wie möglich ein ganz normales Leben führen zu können.
Die Autorin: Dr.-Ing. Renate Narten M.A. ist Architektursoziologin. Sie gründete 1996 das Büro für sozialräumliche Forschung und Beratung in Hannover mit dem Arbeitsschwerpunkt „Wohnen im Alter“.
Literatur
BMFSFJ (2001): Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Dritter Bericht zur Lage der älteren Generation, Bonn.
H.-P. Winter, R. Gennrich, P. Haß (1999): Hausgemeinschaften, Reihe Architektur und Gerontologie, Bd. 2, Köln.
H.-P. Winter, R. Gennrich, P. Haß (2000): Hausgemeinschaften, BMG-Modellprojekte Bd 8, Köln.
- Zwischen 2008 und 2012 wurde in fast allen Bundesländern das Heimgesetz des Bundes durch Landesgesetze abgelöst. Jedes dieser neuen heimrechtlichen Gesetze regelt, unter welchen Voraussetzungen Angebote des Betreuten Wohnens und des Service-Wohnens in den Geltungsbereich des jeweiligen Gesetzes einbezogen sind.