Brentanohaus
Artikel vom 01.11.2018
Wir sind gelegentlich auf die laufenden Baumaßnahmen in einem Mietwohnungsobjekt in Frankfurt-Rödelheim (Brentanohaus) angesprochen worden, das sich im Eigentum der Stiftung befindet. Dazu die wichtigsten Informationen.
Hinweise zur Modernisierung des Brentanohauses
(Update September 2020)
Die Schader-Stiftung ist eine operative Stiftung. Sie ist dazu verpflichtet, aus ihrem Vermögen Erträge zu erzielen. Nur so ist der satzungsmäßige Stiftungszweck, die Förderung von Wissenschaft und Forschung, zu erfüllen. Die Stiftung legt ihr Vermögen in unterschiedlichen Formen an, dazu gehören auch Immobilien. Die Verwaltung der Objekte obliegt jeweils einer von der Stiftung beauftragten Immobilienverwaltung.
Die Mieten im Brentanohaus werden nach den Maßgaben des Mietspiegels und selbstverständlich im Rahmen gesetzlicher Regelungen bestimmt. Es handelt sich um privat finanzierten Wohnungsbau, also nicht um „sozialen“ (geförderten) Wohnungsbau, sondern um frei zu mietende Wohnungen.
In einem persönlichen Treffen mit Mieterinnen und Mietern hat sich der Vorstand der Schader-Stiftung einen Eindruck von den Anfragen zu den Baumaßnahmen und den Anliegen der dort Wohnenden machen können. Zuvor hatte die Stiftung bereits durch die Hausverwaltung in einer Mieterversammlung über die anstehenden Maßnahmen informiert.
Bis Februar 2020 liefen im Brentanohaus Bauarbeiten an allgemeinen Einrichtungen des Wohnhochhauses. Die betriebenen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen haben zum Ziel, die Wohnqualität im Gebäude langfristig zu steigern und die Sicherheit im Gebäude zu erhöhen. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen, die der energetischen Ertüchtigung, dem Brandschutz, der Sicherheit und dem barrierearmen Zugang zum Haus dienen.
Mit dem Abschluss der Modernisierungsarbeiten wurden im März 2020 die den Mieterinnen und Mietern bereits seit Januar 2018 bekannten Mieterhöhungen auch formal angekündigt, um gemäß geltender Bestimmungen einen Teil der Kosten auf die Mietparteien umzulegen. Diese Ankündigung bezieht sich ausschließlich auf Erhöhungen, die erst am 1. April 2021 wirksam werden, also ein Jahr nach der formalen Ankündigung und über drei Jahre nach der ersten Mitteilung. Dabei wurde die gesetzlich vorgegebene Frist (neun Monate) angesichts der derzeit von Unsicherheit durch die Corona-Krise geprägten Situation von Anfang an um ein Vierteljahr verlängert, in diesem fallen keine Mieterhöhungen an. Der gesetzlich mögliche Rahmen der Modernisierungsmietanpassung wurde nicht ausgeschöpft.
Die Hausverwaltung steht auch weiterhin hilfreich zur Seite, gerade wenn Mieterinnen und Mieter aufgrund der Corona-Pandemie staatliche Angebote gemäß der geänderten Mietrechtsvorschriften in Anspruch nehmen möchten und dabei Unterstützung benötigen. Die erläuterte Mieterhöhung fällt nicht darunter, da sie erst in einem Jahr in Kraft treten wird und das Mietrecht insoweit unverändert gilt.
Auf Grund der mit den Baumaßnahmen zwangsläufig einhergehenden Beeinträchtigungen hatten die Mieterinnen und Mieter eine Mietentschädigung differenziert nach Wohngröße angeboten bekommen, mit der mögliche individuelle Ansprüche auf Mietminderungen abgegolten sind. Ein Großteil der Mieterschaft hat diese in Anspruch genommen.
Während der allgemeinen Baumaßnahmen konnten freiwerdende Wohnungen nur sehr eingeschränkt wiedervermietbar hergestellt werden. Seit Frühjahr 2020 werden sowohl modernisierte als auch Wohnungen in ursprünglicher Ausstattung verstärkt angeboten und neu vermietet.
Zur besseren Information der Mieterschaft wurde eine regelmäßige Mietersprechstunde eingeführt, in der die Mieterinnen und Mieter mit ganz allgemeinen oder spezifischen Themen auf die Hausverwaltung zukommen können. Diese findet alle zwei Wochen statt und wird gut angenommen. Viele konkrete Probleme können hier im direkten Gespräch gelöst werden. Aufgrund der Kontaktbestimmungen während der Corona-Krise musste diese Sprechstunde ausgesetzt werden, die Mietparteien sind über die Erreichbarkeiten der Hausverwaltung ausdrücklich informiert worden.
Die Schader-Stiftung ist an einem guten Wohnen der Mieterinnen und Mietern interessiert. Langfristige Mietverhältnisse im Brentanohaus sind ein Beleg dafür, dass dieses auch grundsätzlich gelingt. In Fällen besonderer sozialer Härte geht die Hausverwaltung mit besonderem Augenmaß vor. Neben modernisierten Wohnungen werden weiterhin auch einfacher ausgestattete Wohnungen zur Miete angeboten, um ein breites Spektrum an Mietinteressen abdecken zu können.
Die Eigentümerin und die Hausverwaltung haben in den vergangenen Monaten bewusst nicht auf sachlich unzutreffende, teilweise polemische Darstellungen und Behauptungen in den sogenannten Sozialen Medien reagiert und werden dies auch in Zukunft nicht tun.