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Architektur für Wohnprojekte - Barrierefreiheit partizipativ planen

Artikel vom 12.11.2013

Gemeinschaftsorientiertes Wohnen ist mit dem Anspruch verbunden, prinzipiell allen, die zur Gruppe passen und die sich mit dem Wohnkonzept identifizieren, den Einzug in das Projekt zu ermöglichen und dabei gehandicapte oder weniger mobile Interessenten nicht auszuschließen. Für das gemeinschaftliche Wohnen in der einen oder anderen Form ist eine barrierefreie oder -reduzierte Ausstattung des Gebäudes zentrales Gestaltungsmerkmal.

Wie gehen Architekt und Wohngruppe mit dem Erfordernis barrierefreier oder barrierereduzierter Erschließung um?

Im überwiegenden Teil gemeinschaftlicher Wohnprojekte leben entweder Bewohner mehrerer Altersgruppen oder Angehörige der Generation 50+ zusammen. Neben den generationenverbindenden Wohnformen bilden Wohnprojekte speziell für das Wohnen im Alter eine zweite große Gruppe. Für Architektinnen und Architekten eröffnet sich ein interessantes, zukunftsorientiertes und oft besonders anspruchsvolles Aufgabenfeld. Es geht darum, Lösungen für neue Wohnbedürfnisse in einer sich demographisch verändernden und alternden Gesellschaft jenseits des uniformen Geschosswohnungsbaus zu entwickeln.

Dabei ist nicht nur die barrierefreie oder -reduzierte Gestaltung von Neubauvorhaben zu leisten. Zunehmend verlagern sich die Bauaufgaben auf den Umbau im Bestand. Dabei eröffnet sich ein weites Spektrum: von der Umgestaltung eines Mehrfamilienhauses aus den 30er oder 50er-Jahren im Auftrag eines Wohnungsunternehmens, das mit einer Wohngruppe kooperiert, bis hin zur Umnutzung von Objekten, die zuvor völlig anderen als Wohnzwecken dienten und jetzt ein gemeinschaftliches Wohnprojekt beherbergen sollen.

Barrierefreiheit als Aufgabe im partizipativen Planungsprozess

Für das gemeinschaftliche Wohnen in der einen oder anderen Form ist eine barrierefreie oder -reduzierte Ausstattung des Gebäudes zentrales Gestaltungsmerkmal. Viele Initiativgruppen widmen sich in der Planungsphase der Aufgabe, ihr Wohnprojekt für ein lebenslanges Wohnen auszustatten und dabei günstige Voraussetzungen für eine möglichst große Eigenständigkeit hilfebedürftiger Bewohner zu schaffen. Das ist jedoch keine Selbstverständlichkeit.

Auf Architekten, die mit Gruppen planen, kommen unter Umständen besondere Herausforderungen zu. Sie müssen gestalterische Lösungen entwickeln, die Spezialkenntnisse voraussetzen. Unter Umständen müssen sie ihre anfänglich noch zweifelnden Auftraggeber vom Erfordernis dieses zusätzlichen Aufwands überzeugen und mit guten Argumenten deren Bedenken oder Einwände widerlegen.

Wie Erfahrungen zeigen, fällt es planenden Gruppen zum Teil nicht leicht, die Notwendigkeit barrierefreier Erschließung – und der damit verbundenen Investitionen – einzusehen. Für andere wiederum ist es problematisch, sich mit dem Thema des eigenen Alterns oder möglicher Immobilität auseinanderzusetzen und sich der Frage zu stellen, wie man persönlich im Alter wohnen wird. Bezeichnenderweise finden sich Skeptiker gerade unter den „jungen“ Alten. Manche von ihnen wollen um jeden Preis den Eindruck vermeiden, wegen nachlassender Mobilität auf ein angepasstes Wohnumfeld angewiesen zu sein.

Sind Fachberater, Wohnprojektbegleiter oder fachkundige Dritte in den Planungsprozess involviert, werden sie den Architekten darin unterstützen, gemeinsam mit der Gruppe zu klären, in welchem Umfang eine barrierefreie oder barrierearme Gestaltung leistbar ist.

Das gilt umso mehr, falls ein sehr junger Architekt die Gruppe betreut. Wer weder aus eigener Erfahrung noch während seines beruflichen Werdegangs einen Überblick über die wechselnden Anforderungen erworben hat, die von Seiten der Bewohner an ein Gebäude gerichtet werden, muss sich besonders intensiv um die Themen Alterung und Handicaps kümmern.

Auf der anderen Seite wird die Zusammenarbeit mit einer Wohnprojektgruppe schwierig bis unmöglich, wenn ein Architekt aus gestalterischen Erwägungen nicht bereit ist, in seinen Planungen für einen Neubau oder einen Umbau die Vorgabe Barrierefreiheit umzusetzen.

Universal Design und „Allen gerechte“ Planung

Was kann Architekt und Wohngruppe motivieren, das Aufgabenfeld „Barrierefreiheit“ sorgfältig und mit besonderer Aufmerksamkeit zu bearbeiten? Nicht nur die Vorgaben in DIN-Normen, nicht nur eine wachsende Zahl älterer Menschen – es ist deutlich mehr gefragt als der Einbau von Aufzug, Rampe und bodengleichen Duschen.

Wer sich intensiver mit der Thematik befasst hat, orientiert sich vielleicht schon am Konzept des Universal Design, das zuerst in den USA zur Anwendung kam. Dieser umfassende Gestaltungsanspruch zielt darauf, allgemeingültige Qualitätsstandards zu entwickeln, die jedem Einzelnen zugute kommen. Im Bereich Architektur sollen für alle, die sich im öffentlichen und privaten Raum bewegen, so weitgehend wie möglich gleiche Chancen der Mobilität hergestellt werden und unterschiedliche Fähigkeiten zu möglichst geringen Einschränkungen führen. Über das bloße Vermeiden von Zugangshindernissen für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte in technischer Hinsicht, also den Ansatz des fürsorgebetonten Zielgruppendesigns, weisen diese Kriterien weit hinaus. Die gefundenen Lösungen separieren nicht, sondern stehen jedem Nutzer zur Verfügung.

In eine vergleichbare Richtung gehen Bestrebungen, die herkömmliche zielgruppenspezifische Herangehensweise – mit typischer Terminologie wie altengerecht, seniorenfreundlich oder behindertengerecht – durch eine „allen gerechte“ Planung abzulösen. Ein Zugang ohne Stufen und Schwellen macht auch das Leben von Eltern mit kleinen Kindern leichter und ist für jeden angenehm, der seinen Großeinkauf nach Hause transportiert. Barrierefreie Erschließung heißt, für gute Beleuchtung und gute Orientierung zu sorgen. Davon profitiert nicht nur jeder Bewohner. Ortsfremde Besucher registrieren dankbar, dass man an sie gedacht hat und der Radius sehschwacher und desorientierter Menschen erweitert sich. Kann man hier bereits von einer Win-win-Situation sprechen?1

Wie oben beschrieben, ist die Abneigung gegen sichtbar altersangepasste Gestaltungs- und Ausstattungselemente unter den „beinahe“ Alten besonders ausgeprägt. Ihr Wohnumfeld soll möglichst nicht widerspiegeln, dass sie von Mobilitätsbeschränkungen betroffen sind oder in absehbarer Zeit betroffen sein könnten. Auch Rollstuhlfahrer bevorzugen Lösungen, die nicht unmittelbar auf eine Sondersituation hindeuten.

Unter Planern wird regelrecht vor Mitleidsarchitektur oder Mitleidsdesign gewarnt: Es sei möglich, gute Bedingungen für rollstuhlfahrende und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen herzustellen, ohne dass sofort offensichtlich ist, für welchen Personenkreis hier gebaut wurde. DIN-Vorschriften lassen Spielräume zu. Eine Duschfläche von 1,20 × 1,20 m springt weniger ins Auge als eine großflächigere Lösung – und spart Kosten. Auch Haltegriffe im Bad sind kein Muss, wichtiger ist, bauliche Voraussetzungen zu schaffen, damit sie zu gegebener Zeit montiert werden können.

Insgesamt funktionieren Universal Design und allen gerechte Planung weniger auf der Grundlage von normierten starren Vorgaben. Hauptanliegen sind nicht optimale situationsbezogene Einzellösungen, sondern veränderte soziale Strukturen. 

Bestandsumbau und gemeinschaftliches Wohnen in allen Lebensphasen

Besonders drängend stellt sich die Aufgabe barrierefreier Erschließung im Wohnungsbestand. Derzeit eignet sich nur ein geringer Prozentsatz der Bestandsimmobilien für Bewohner, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. In jedem anderen Fall sind bauliche Maßnahmen erforderlich.

Wohninitiativen, die sich für eine Bestandsimmobilie entscheiden, können sich in einer Lage wiederfinden, in der sie genau abwägen müssen. Einerseits funktioniert ein solidarisches  Wohnkonzept, das auch ältere und gehandicapte Bewohner einschließen soll, auf Dauer nur, soweit bauliche Voraussetzungen für ein möglichst selbständiges Wohnen gegeben sind. Umso mehr gilt das, wenn ein Projekt speziell für das Wohnen im Alter entstehen soll. Andererseits hängt der bauliche und finanzielle Aufwand für Barriereabbau oder -reduzierung unter anderem vom Entstehungszeitpunkt des Bestandsobjekts ab:

„Dabei fällt es noch einigermaßen leicht, eine kaiserzeitliche Mietskaserne so umzubauen, dass schwellenlose Zugänge zu den Räumen, eine mit geringem Aufwand zu bedienende Küche, ein Bad mit den nötigen Bewegungsflächen für einen modernen indoor-Rollstuhl und eine technische Ausstattung, in die sich Sicherheits- und Notfallsysteme integrieren lassen, möglich und machbar sind. Auch für den Einbau eines Aufzuges gibt es vielfältige Lösungen. Sperrig wird es bereits mit den Beständen der 20er und 30er-Jahre, die unter der Zielsetzung, mit knappen Ressourcen vielen Menschen Wohnraum schaffen zu müssen, schon sehr viel Luft aus den Grundrissen herausgerechnet haben. Was dann nach dem 2. Weltkrieg entstanden ist, kann heute nicht mehr ohne erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz auf einen Standard gebracht werden, der einer breiter werdenden Palette von handicaps ihrer Bewohnerschaft gerecht wird.“2

Beispielhafte Vorhaben im Rahmen der Modernisierung von Geschosswohnungsbauten für gemeinschaftliche Wohnprojekte, die ungeachtet sparsam bemessener Wohn- und Erschließungsflächen barrierefrei gestaltet wurden, gibt es durchaus.

  • Wie eine 30er-Jahre-Immobilie mit zwölf kleinen Wohnungen für das Wohnen im Alter barrierefrei erschlossen werden kann, zeigt das gemeinschaftliche Wohnprojekt „OLGA“, das in Kooperation mit der wbg Nürnberg realisiert wurde. Hier sind die Wohnungen über einen außenliegenden Fahrstuhl und Laubengänge erreichbar.3
  • Für eine Kombination von barrierefreiem Standard und behindertengerechter Gestaltung einzelner Wohnungen entschied sich die Wohnungsbaugesellschaft WBG Arnstadt in Kooperation mit der Wohnprojektinitiative „Gemeinsam statt einsam - Generationswohnen in Arnstadt-Ost“. Zwei Gebäude in 60er-Jahre Blockbauweise wurden für ein gemeinschaftliches Mietwohnprojekt umgebaut. Aus zunächst 72 Wohnungen entstanden 52 barrierefreie Einheiten, drei davon sind behindertengerecht ausgestattet. Innenliegende Aufzüge und Laubengänge dienen zur zentralen Erschließung.4

Auf welche Weise könnten Architekt und Projektgruppe, die ebenfalls mit einer schwierigen Ausgangslage konfrontiert sind, ans Werk gehen? Eine Wohninitiative, die nach vielleicht jahrelanger Suche ein Bestandsobjekt in Aussicht hat, wird nicht allein deshalb auf ihr Vorhaben verzichten wollen, weil ein barrierefreier Umbau den finanziellen Rahmen übersteigen würde.

Ein Ansatzpunkt kann die Suche nach Mitteln und Wegen sein, die den Handlungs­spielraum der Gruppe erweitern. Sind Kosteneinsparungen an anderer Stelle machbar? Welcher Standard der Barrierereduzierung ist unabdingbar notwendig: eine barrierearme, barrierefreie oder eine behindertengerechte Ausstattung?5 Wäre es mit dem Wohnkonzept vereinbar, Barrieren nur in einem Teil der Wohnungen oder des Gebäudes zu beseitigen? Sind alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft?6Klar ist, dass in hohem Maß Bedarf an Wohnraum für Menschen mit Bewegungseinschränkungen besteht und dieser noch weiter anwachsen wird.

Informationen zum Thema Barriereabbau erteilen Wohnberatungsstellen, die auf Ebene vieler Bundesländer und auch in etlichen Kommunen angesiedelt sind.Damit und mit dem Wissen, der Erfahrung und der Kreativität des Architekten sollte es möglich werden, umsetzbare Lösungen zu entwickeln.

  1. „Win-win-Situationen“ in einer alternden Gesellschaft zu definieren ist Intention des Projekts „Gewinne des Alterns“, das die Schader-Stiftung seit 2004 durchführt. archiv.schader-stiftung.de/gesellschaft_wandel/843.php
  2. Michael Stein, Herausforderung Barrierefreiheit, Gemeinschaftsraum, Freiraumgestaltung, S. 2 archiv.schader-stiftung.de/docs/stein240211.pdf
  3. Zum Projekt: 
    http://wbg.nuernberg.de/innovativwohnen/neue-wohnformen/olga.html
  4. Zum Projekt: www.wbg-arnstadt.de (> „Gemeinsam statt einsam“) Zum Umbau der Wohnanlage: Claudia Engelhardt, WBG Arnstadt, Vortragsfolie zur Fachtagung „Rendite durch Wohnen und Leben“ 
    www.schader-stiftung.de/docs/ag1_engelhardt.pdf 
  5. In der Rubrik “Weitere Informationen“ finden sich zusätzliche Informationsquellen zum Thema barrierefreie und barrierereduzierte Erschließung.
  6. Das Programm “Altersgerecht umbauen“ wird seit 2012 als Eigenmittelprogramm der KfW fortgeführt. www.kfw.de Ein Teil der Bundesländer fördert ebenfalls Maßnahmen zum altersgerechten, behindertengerechten oder barrierefreien Umbau. Recherche: Förderdatenbank der Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie www.foerderdatenbank.de
  7. Eine Liste von Wohnberatungsstellen führt die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V.
    www.bag-wohnungsanpassung.de/wohnberatungsstellen.html

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