Zu Lebzeiten oder von Todes wegen
Artikel vom 18.08.2020
Die Welt der Stiftungen. Ein Blogbeitrag von Laura Pauli
Wer stiftet wie?
Wow! Das war mein erster Gedanke, als ich durch das Eingangstor der Evangelischen Bildungsstätte in Berlin-Schwanenwerder ging und geradeaus, durch das Foyer der herrschaftlichen Villa, über den zauberhaften Garten hinweg, direkt das blaue Wasser der Havel blickte. Das ist also mein Aufenthaltsort für die nächsten elf Tage. Könnte wirklich schlimmer kommen.
Was ich dort mache? Ich lerne im Detail, wie die Welt der Stiftungen funktioniert. Eine Welt, die sich nicht sofort erschließt, denn sie ist vielfältig und manchmal auch ein bisschen kompliziert. Ich bin in das abgelegene Schwanenwerder gereist, um dort in den nächsten Tagen an der Sommerakademie der DSA (Deutsche Stiftungsakademie) teilzunehmen und eine Zusatzqualifikation zur Stiftungsmanagerin zu absolvieren. Mit rund 20 anderen Teilnehmer*innen aus den unterschiedlichsten Stiftungen in Deutschland lernte ich gestern (Tag 1) die Grundsteine zum Thema Stiftungsgründung, um dann in den nächsten eineinhalb Wochen noch tiefer in den Stiftungsdschungel von Steuerrecht, Finanzen und Management einzutauchen.
Versetzen wir uns in die Lage eines potenziellen Stifters oder einer potenziellen Stifterin: In Deutschland gibt es mittlerweile ca. 23.000 rechtsfähige Stiftungen (Tendenz steigend). Das heißt, es gibt mindestens 23.000 Menschen oder Institutionen, die sich schon einmal detailliert Gedanken darüber gemacht haben, wie sie ihr Kapital dauerhaft einem ganz bestimmten (meist gemeinnützigen) Zweck zuführen können. Die großen Fragen ergeben sich dann schon lange vor dem Zeitpunkt der Gründung. Wann ist überhaupt der richtige Zeitpunkt eine Stiftung zu gründen? Sich Gedanken um die Gründung einer Stiftung zu machen heißt in den meisten Fällen auch, sich Gedanken um das eigene Ableben zu machen. Eine nicht immer ganz bequeme Vorstellung, aber maßgeblich für die Gründung. Erfolgt diese noch „zu Lebzeiten“ oder erst „von Todes wegen“? Bei der ersten Option kann der oder die Stifter*in noch selbst aktiv die Arbeit der Stiftung begleiten und Ergebnisse sehen. Das mag für den einen befriedigend oder von Bedeutung sein, für den anderen ist es vielleicht eine große Bürde. Daher besteht Option zwei: Eine Stiftungsgründung, die erst nach dem Tod rechtlich wirksam wird, aber einiges an Mitdenken in Sachen Erbschaftsrecht mit sich bringt.
Ob es im nächsten Zuge eine Stiftung bürgerlichen Rechts, eine Verbrauchsstiftung, eine Treuhandstiftung oder doch eine gemeinnützige GmbH werden soll, muss ebenfalls in die Vorüberlegungen einfließen. Stiftungen sind so divers wie ihre Stifter*innen. Eines haben sie jedoch alle gemeinsam: Sie arbeiten, um einem bestimmten Zweck nachzukommen. Ihrem individuellen Stiftungszweck, der sich aus dem festgeschriebenen Willen des Stifters oder der Stifterin ergibt. Dafür brauchen Stiftungen eine Organisation, Struktur und Management. Ich nehme aus dem gestrigen Tag mit, dass die Stifter*innen vor allem Beratung brauchen, für die wichtigsten Entscheidungen, seien sie noch zu Lebzeiten oder von Todes wegen… Fortsetzung folgt…..
Von Laura Pauli